Anwendungsbereich.
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Beherbergungsverträge (gemäß dem Gesetzt L.R. nr. 17 von 18.04.1997), die zwischen den Inhabern von Hotels und ihren Kunden unmittelbar geschlossen werden. Vertragsform. Der Vertrag wird mündlich oder schriftlich abgeschlossen. Anzahlung. Gewöhnlich ist eine nicht höhere als 20% Anzahlung von des für die gewünschte Zeit vereinbarten Pensionspreises zu leisten, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe der Vollpension für einen Tag. Die Anzahlung gilt für den Hotelier als Auftragsbestätigung, für den Kunden dagegen als Reugeld; tritt der Kunde bis spätestens 30 Tage vor Beginn seines Aufenthaltes zurück, hat er Anspruch auf die Rückzahlung von 50% der geleisteten Anzahlung; bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt verliert er den Anspruch auf Erstattung der Anzahlung, Beginn und Ende der Beherbergungsvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht dem Kunden am Ankunftstage das Zimmer ab 14 Uhr zur Verfügung bzw. muß er es am Abreisetag bis 11 Uhr freigeben. Die Verpflegungsleistung beginnt mit dem Mittag-bzw. Abendessen am Ankunftstag und endet mit dem Frühstück bzw. Mittagessen am Abreisetag. Nichterfüllung des Vertrages durch den Hotelier. Stellt der Hotelier das Zimmer nicht bzw. nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, hat der Kunde vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wahlweise Anspruch auf Zahlung der doppelten Anzahlung oder Erstattung der geleisteten Anzahlung und gegebenenfalls weitergehen den Schadenersatz, Nichterscheinen des Gastes am vereinbarten Tag. Nur wenn der Hotelier im Besitz eines Urkundenbeweises (Anzahlung oder Brief) ist, hat er bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt die Pflicht die Unterkunft bis 12 Uhr des auf den vorgesehenen Ankunftstag folgenden Tages freizuhalten. Verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise des Kunden. Vorbehaltlich anderslautender, von nachtstehenden Bestimmungen abweichender Vereinbarungen hat der Hotelier bei nicht von ihm wegen Nichterfüllung des Vertrages zu vertretender verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise des Kunden Anspruch auf Zahlung nur des Zimmerpreises für die gesamte vereinbarte, vom Kunden nicht genutzte Zeit. Das Zimmer steht in diesem Zeitraum dem Kunden weiterhin zur Verfügung. Der Hotelier hat das Recht, das Zimmer anderweitig zu belegen, ist in diesem Falle aber verpflichtet, dem ursprünglichen Kunden den entsprechenden Betrag für den Zeitraum der Belegung zu erstatten. Berechnung der Pensionstage.
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