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Anwendungsbereich.
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Beherbergungsverträge (gemäß
dem Gesetzt L.R. nr. 17 von 18.04.1997), die zwischen den Inhabern von
Hotels und ihren Kunden unmittelbar geschlossen werden. Vertragsform.
Der Vertrag wird mündlich oder schriftlich abgeschlossen. Anzahlung.
Gewöhnlich ist eine nicht höhere als 20% Anzahlung von des für die
gewünschte Zeit vereinbarten Pensionspreises zu leisten, mindestens
jedoch ein Betrag in Höhe der Vollpension für einen Tag. Die Anzahlung
gilt für den Hotelier als Auftragsbestätigung, für den Kunden dagegen
als Reugeld; tritt der Kunde bis spätestens 30 Tage vor Beginn seines
Aufenthaltes zurück, hat er Anspruch auf die Rückzahlung von 50% der
geleisteten Anzahlung; bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt verliert er
den Anspruch auf Erstattung der Anzahlung, Beginn und Ende der
Beherbergungsvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht
dem Kunden am Ankunftstage das Zimmer ab 14 Uhr zur Verfügung bzw. muß
er es am Abreisetag bis 11 Uhr freigeben. Die Verpflegungsleistung
beginnt mit dem Mittag-bzw. Abendessen am Ankunftstag und endet mit dem
Frühstück bzw. Mittagessen am Abreisetag. Nichterfüllung des Vertrages
durch den Hotelier. Stellt der Hotelier das Zimmer nicht bzw. nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, hat der Kunde vorbehaltlich
anderweitiger Vereinbarungen wahlweise Anspruch auf Zahlung der
doppelten Anzahlung oder Erstattung der geleisteten Anzahlung und
gegebenenfalls weitergehen den Schadenersatz, Nichterscheinen des Gastes
am vereinbarten Tag. Nur wenn der Hotelier im Besitz eines
Urkundenbeweises (Anzahlung oder Brief) ist, hat er bei Nichterscheinen
des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt die Pflicht die Unterkunft bis 12
Uhr des auf den vorgesehenen Ankunftstag folgenden Tages freizuhalten.
Verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise des Kunden. Vorbehaltlich
anderslautender, von nachtstehenden Bestimmungen abweichender
Vereinbarungen hat der Hotelier bei nicht von ihm wegen Nichterfüllung
des Vertrages zu vertretender verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger
Abreise des Kunden Anspruch auf Zahlung nur des Zimmerpreises für die
gesamte vereinbarte, vom Kunden nicht genutzte Zeit. Das Zimmer steht in
diesem Zeitraum dem Kunden weiterhin zur Verfügung. Der Hotelier hat das
Recht, das Zimmer anderweitig zu belegen, ist in diesem Falle aber
verpflichtet, dem ursprünglichen Kunden den entsprechenden Betrag für
den Zeitraum der Belegung zu erstatten. Berechnung der Pensionstage.
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